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Ende für Zone 10 in Zens?

26.08.2020

Gerichtsurteil erklärte Verkehrsschild für unzulässig / Kreis äußert sich

Im vergangenen Jahr erklärte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Tempo-10-Zonen als ungültig – das Schild steht weder im amtlichen Verkehrsschilderkatalog, noch ist es in der Straßenverkehrsordnung vorgesehen. Dennoch findet es sich in Zens weiterhin. Gemeinde und Kreis beziehen Stellung.

Von Kaya Krahn

 

 

Zens l Ruhig ist es in der Straße Am Sportplatz in Zens. Ein Grund dafür kann die dort herrschende 10er-Zone sein. Das Problem: Das Verkehrsschild ist nicht zulässig, da es offiziell gar nicht existiert. Das beschloss das Oberverwaltungsgericht im vergangenen Jahr im November (Volksstimme berichtete). Das Urteil gilt auch in Sachsen-Anhalt. Denn die Straßenverkehrsordnung sei Bundesrecht, heißt es vom Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt.

Und es stimmt: Im amtlichen Verkehrszeichenkatalog gibt es kein Schild, das eine Tempo-10-Zone beschildern kann. Lediglich für die Geschwindigkeiten 20 und 30 Stundenkilometer gibt es die viereckigen Zonen-Schilder.

Zuständig ist betreffende Straßenverkehrsbehörde

Weiter heißt es vom zuständigen Ministerium: „Solche Tempo-10-Zonen müssen irgendwann mal von der zuständigen Straßenverkehrsbehörde des Landkreises angeordnet worden sein. Ergo kann auch nur diese Straßenverkehrsbehörde den Rückbau anordnen.Unsere Kollegen von den jeweiligen Straßenmeistereien sind dann diejenigen, die mit dem Schraubenschlüssel in der Hand die Verkehrszeichen abbauen“, erläutert Andreas Tempelhoff, Pressereferent des Ministeriums, auf Nachfrage.

Beschränkung beruhigt Gemüter und entschleunigt

Der Bürgermeister der Gemeinde, Bernd Nimmich (SPD), berichtet, warum die Tempo-10-Zone in der Straße installiert wurde. „Zum damaligen Zeitpunkt war das Schild eine Forderung, um speziell den Busverkehr der Straßenbeschaffenheit anzupassen“, schildert er.

Er räumt jedoch ein, dass man nach dem Gerichtsurteil die Situation neu bewerten werde. „Aber die Richtgeschwindigkeit von 10 km/h in diesem Bereich entschleunigt und beruhigt die Gemüter in diesem Straßenabschnitt“, meint Nimmich.

Salzlandkreis sieht Probleme bei Umsetzung

Marianne Bothe, Pressesprecherin vom Salzlandkreis, erläutert, warum das Verkehrszeichen noch immer in Zens zu finden ist: „In der Straßenverkehrsbehörde des Salzlandkreises ist natürlich das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 20. November 2019 bekannt, nicht aber, welche Verkehrszeichen jede Kommune in eigener Zuständigkeit einrichtet“, schildert sie die Situation. „So jedenfalls ist es im Fall einer ‚Tempo-10-Zone‘ im Ortsteil Zens, Am Sportplatz/Bördestraße, der Gemeinde Bördeland“, fügt sie hinzu.

Klar ist: Die Tempo-10-Zone gibt es de facto nicht. Auch in Zens ist das Schild ungültig und es besteht Handlungsbedarf. „Unsere Straßenverkehrsbehörde hat sich nun mit den örtlichen Verantwortlichen in Verbindung gesetzt, um eine unzulässige Beschilderung abzuändern“, so die Pressesprecherin vom Salzlandkreis.

Das Thema der Tempo-10-Zonen ist dem Kreis bereits länger bekannt. „‚Tempo-10-Zonen‘ waren auch Thema der März-Sitzung der Sperrkommission des Salzlandkreises, der die örtlichen Straßenverkehrsbehörden der Kommunen angehören“, berichtet Bothe. „Für die Städte Bernburg (Saale) und Calbe (Saale) war/ist bekannt, dass sie dort eingerichtet sind. Bis zum 30. April sollten die betreffenden Kommunen diese Beschilderung abändern, andere Kommunen sollten noch melden, was leider nicht erfolgt ist“, bedauert sie. Die Konsequenz daraus: „Deshalb will die Straßenverkehrsbehörde des Salzlandkreises die kommende Sitzung der Sperrkommission am 2. September 2020 nutzen, weiter bestehende Probleme zu klären.“

In Zens wird das Schild früher oder später abgebaut werden – zumindest, wenn das Urteil des Gerichts befolgt wird.

Das heißt aber nicht, dass die Tempobeschränkung nicht aufrechterhalten werden kann – „normale“ Tempo-10-Verkehrsschilder sind zulässig. Das Gerichtsurteil bezieht sich speziell auf das Zonen-Schild, nicht auf die Geschwindigkeitsbegrenzung.

Verwaltungsgericht ließ Klage zuerst nicht zu

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist rechtskräftig. Eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht wurde nicht zugelassen. Die Klage kam von einem Bürger aus Berlin und wurde zuerst vom Verwaltungsgericht abgelehnt. Das Oberverwaltungsgericht teilte die Ansicht nicht. Die Anfechtungsklage des Bürgers wurde als zulässig anerkannt und das Zone-10-Schild als unzulässig eingestuft.

 

Gerichtsurteil

 

 

 

Bild zur Meldung: Geschwindigkeit Zone 10