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Sanierung zum Schutz vor Hochwasser

15.08.2019


Gemeinde Bördeland könnte Graben in Zens ohne Umweltverträglichkeitsprüfung aufbereiten

Zens l Einen verrohrten Graben in der Ortschaft Zens will die Gemeinde Bördeland wieder in Schuss bringen. Grund dafür: der Schutz vor Vernässung, sprich der Schutz vor Bodenschäden durch Regen oder Überflutungen. Denn in durchwurzeltem Boden kann zu viel Feuchtigkeit zu Luftmangel und Reduktionserscheinungen führen. Außerdem könnte durch die Sanierung des Grabens im Hochwasserfall die Überschwemmung des westlichen Ortsteils verhindert werden.

Im Rahmen der Bauarbeiten soll der vorhandene Sohlsprung beseitigt und dadurch entstehender Rückstau von (Regen-)Wasser verhindert werden. Bei einer Verlegung des betroffenen Teilabschnitts des Zenser Grabens könnte der Zustand des Grabens dauerhaft verbessert werden.

Doch bevor es an die Bauarbeiten gehen kann, war zunächst eine standortbezogene Vorprüfung gemäß des Gesetztes über die Umweltverträglichkeitsprüfung nötig. Durchgeführt wurde diese von der Unteren Wasserbehörde des Salzlandkreises, die als zuständige Behörde für die Herstellung des verrohrten Grabens zum Schutz vor Vernässung zuständig ist.

Und weil das Vorhaben grundsätzlich einen Eingriff in die Umwelt darstellt, musste die Kreisbehörde zunächst diese standortbezogene Vorprüfung durchführen.

Im Amtsblatt des Salzlandkreises heißt es zum Ergebnis der Vorprüfung: „Die Prüfung hat zum Ergebnis geführt, dass bei er Umsetzung des Vorhabens offensichtlich erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen ausgeschlossen werden. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist daher nicht erforderlich.“ Gründe dafür sind, dass durch die Verrohrung und Sanierung des Grabens keine erheblichen negativen Auswirkungen auf den Naturhaushalt und den Menschen entstehen, auch weil es sich bei dem untersuchten Bereich um einen vorbelasteten Raum innerhalb des Ortslage Zens handelt, in dem Schutzgüter nicht hochempfindlich gegenüber den geplanten Veränderungen seien.

Mit dem Ergebnis der Vorprüfung als Grundlage wird die Untere Wasserbehörde des Salzlandkreises über den Antrag auf Genehmigung des Bauvorhabens ohne gesonderte Umweltverträglichkeitsprüfung entscheiden. Wann über den Antrag entschieden werden soll, ist allerdings noch unklar.

 

Bild zur Meldung: Graben in Zens